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   BayObLG, 19.03.1981 - BReg. 2 Z 76/80   

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https://dejure.org/1981,1424
BayObLG, 19.03.1981 - BReg. 2 Z 76/80 (https://dejure.org/1981,1424)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.1981 - BReg. 2 Z 76/80 (https://dejure.org/1981,1424)
BayObLG, Entscheidung vom 19. März 1981 - BReg. 2 Z 76/80 (https://dejure.org/1981,1424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    Gesetz, das Unschädlichkeitszeugnis betreffend, vom 15.6.1898 (BayBS III S. 124) Art. 2a, 4, 5, 8; BGB § 1026

  • Wolters Kluwer

    Durchbrechung des formellen Konsensprinzips des § 19 Grundbuchordnung (GBO); Anwendbarkeit des § 1587o Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf abweichende Vereinbarungen der Ehegatten nach Rechtskraft des Scheidungsurteils; Beschränkungen einer Abänderungsvereinbarung bzgl. des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beitrag; Beitragszahlung; Abändernde; Parteivereinbarung; Versorgungsausgleich; Rentenversicherung; Sicherungshypothek; Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587o

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1519
  • NJW 1981, 1590
  • MDR 1981, 672
  • DNotZ 1981, 750 (Ls.)
  • FamRZ 1981, 560
  • BayObLGZ 1981, 110
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1980 - 5 UF 367/79

    Versorgungsausgleich; Ausgleichsberechtigter Ehegatte; Ausgleichsverpflichteter

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1981 - BReg. 2 Z 76/80
    Wieder andere verneinen - zum Teil begründet mit dem sozialpolitischen Ziel des Versorgungsausgleichs - die Zulässigkeit einer Vereinbarung der Ehegatten nach Rechtskraft des Ausspruchs über den Versorgungsausgleich im Scheidungsurteil, wobei allerdings verschiedentlich nicht klar zum Ausdruck kommt, ob die Zulässigkeit einer abändernden Vereinbarung über den rechtskräftig zuerkannten Anspruch schlechthin verneint oder nur die Möglichkeit einer Vereinbarung nach § 1587 o BGB abgelehnt wird (vgl. Plagemann NJW 1977, 844 ; Palandt BGB 40. Aufl. Anm. 2, Jauernig/Schlechtriem/Stürner/Teichmann/Vollkommer BGB Anm. 4 e, je zu § 1587 o; Voskuhl/Pappai/Niemeyer Versorgungsausgleich in der Praxis § 1587 o BGB Anm. II 1; Göppinger Vereinbarungen anläßlich der Ehescheidung 3. Aufl. RdNr. 411; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 53d RdNr. 11; "in der Regel" auch Maier Versorgungsausgleich § 1587 o BGB Anm. 1; vgl. ferner OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 285 f.).

    Die weitgehende Beschränkung, kurz vor Einleitung eines Ehescheidungsverfahrens und während dieses Verfahrens Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen zu können, hat eine wesentliche Begründung auch in der Sorge, sonst könnte ein Ehegatte zum Abschluß einer ihn im Versorgungsausgleich benachteiligenden Vereinbarung etwa dadurch bestimmt werden, daß er auf diese Weise die Einwilligung des anderen Ehegatten in eine alsbaldige Eheschließung erreichen kann oder daß ihm der andere Ehegatte hinsichtlich einer anderen im Verbund stehenden Folgeregelung (vgl. §§ 623, 628 ZPO ) - insbesondere über die Regelung der elterlichen Sorge für ein gemeinschaftliches Kind - entgegenkommt (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 285 /286 f.).

  • BGH, 11.12.1967 - III ZR 115/67

    Revision in Sachen Vereinbarung beider Parteien in einem Rechtsstreit

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1981 - BReg. 2 Z 76/80
    Durch rechtskräftiges Leistungsurteil zuerkannte Ansprüche unterliegen im Hinblick auf § 305 BGB aber grundsätzlich der freien Abänderbarkeit durch die Patienten (vgl. BGH NJW 1968, 700 ; BGB-RGRK 12. Aufl. RdNr. 18, Staudinger BGB 10./11. Aufl. RdNr. 21, je zu § 779 m. Nachw.).
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 547/80

    Beteiligung des Trägers der betrieblichen Altersversorgung am Verfahren über den

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1981 - BReg. 2 Z 76/80
    Die Mitwirkung des Sozialversicherungsträgers an einer Abänderungsvereinbarung über einen nach § 1587 b Abs. 3 BGB zuerkannten Anspruch ist daher nicht geboten (vgl. auch BGH FamRZ 1981, 246 ).
  • BayObLG, 03.04.1980 - BReg. 2 Z 9/80

    Zur Teilunwirksamkeit einer Vereinbarung

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1981 - BReg. 2 Z 76/80
    Nach § 1587 o Abs. 1 BGB können die Ehegatten im Zusammenhang mit der Ehescheidung eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich schließen; die Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Familiengerichts (§ 1587 o Abs. 2 Satz 3 BGB; vgl. hierzu auch BayObLG MittBayNot 1980, 69 ).
  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 233/16

    Kein Amtswiderspruch gegen Vormerkung eines ehevertraglichen

    Jedoch darf das Grundbuchamt nach dem Legalitätsprinzip (BayObLGZ 1981, 110/111 f.; Demharter Einl. Rn. 1; Hügel/Holzer § 19 Rn. 16 f.) eine Eintragung dann nicht vornehmen, wenn ihm positiv bekannt ist, dass das Grundbuch durch den Vollzug der Bewilligung unrichtig würde (BayObLGZ 1985, 290/293; Demharter Anh. zu § 13 Rn. 41; Schöner/Stöber Rn. 209; Zimmer NJW 2014, 337/340; Böttcher ZfIR 2016, 270).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 R 12/05

    Rentenversicherung

    Infolgedessen ist die Entscheidung auch ihnen gegenüber in formeller und materieller Rechtskraft erwachsen." Ebenso im Urteil vom 08.11.1989 (1 RA 5/88, BSGE 66, 53, 57): "Aufgrund dieser Rechtskraftwirkung und der beim "Splitting" darüber hinausgehenden rechtsgestaltenden Wirkung der Entscheidung des Familiengerichts (so u.a. BayObLG, FamRZ 1981, 560) ist die Rentenanwartschaft in der ausgesprochenen Höhe sowohl für die Beklagte als auch die Sozialgerichte bindend übertragen, so dass dem Vollzug dieser Übertragung durch den Rentenversicherungsträger nur noch deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl. Maier in Münchener Kommentar z BGB, Bd 5, 1. Halbband, 2. Aufl, § 1587b RdNr 16 mwN).".
  • BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86

    Kfz-Stellplatznutzungsrecht als Dienstbarkeit am Teileigentum

    Auch darf das Grundbuchamt eine Eintragung nicht vornehmen, wenn sie das Grundbuch unrichtig machen würde; das gilt aber nur, wenn dieses Eintragungshindernis sicher feststeht (BGHZ 35, 135/139 f.; BayObLGZ 1981, 110/112; 1986, 81/85, KEHE § 18 RdNr. 12):.
  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

    Auch wenn das Grundbuchamt nicht gehalten ist, sehenden Auges dabei mitzuwirken, daß das Grundbuch durch eine Eintragung unrichtig wird (vgl. BGHZ 35, 135 [139 f.]; BayObLGZ 1954, 286 [292]; BayObLGZ 1986, ; Demharter, a.a.O., Rdn. 41), darf es die beantragte Eintragung im Fall des ordnungsgemäßen urkundlichen Nachweises der Eintragungsvoraussetzungen nicht schon ablehnen, wenn es nur Zweifel hat, ob sie mit der wahren Rechtslage übereinstimmt; in einem solchen Fall setzt die Ablehnung der Eintragung vielmehr voraus, daß das Grundbuchamt aufgrund feststehender Tatsachen die sichere Überzeugung gewinnt, daß die Eintragung zur Unrichtigkeit führen würde (vgl. BayObLGZ 1981, 110 [112]; BayObLGZ 1986, 81 [85]; Demharter, a.a.O., Rdn. 41).
  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 5/88

    Anwendung des § 83a Abs. 4 S. 1 AVG bei nachträglich eingetretener

    Aufgrund dieser Rechtskraftwirkung und der beim "Splitting" darüber hinausgehenden rechtsgestaltenden Wirkung der Entscheidung des FamG (so ua BayObLG, FamRZ 1981, 560) ist die Rentenanwartschaft in der ausgesprochenen Höhe sowohl für die Beklagte als auch die SGe bindend übertragen, so daß dem Vollzug dieser Übertragung durch den Rentenversicherungsträger nur noch deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl Maier in Münchener Kommentar z BGB, Bd 5, 1. Halbband, 2. Aufl, § 1587b RdNr 16 mwN).
  • BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 139/84

    Zulässigkeit einer Dienstbarkeit

    Vielmehr muß das Grundbuchamt auf Grund feststehender Tatsachen zu der sicheren Überzeugung der Unrichtigkeit des Grundbuchs kommen ( BayObLGZ 1981, 110 /112 [= MittBayNot 1981, 137 = DNotZ 1981, 750 ]; KEHE Einl. Rdnr. C 70).
  • BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 2 Z 7/82

    Zur Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts

    würde zur Unrichtigkeit des Grundbuchs führen; bloße Zweifel an der wirksamen Begründung des Rechts genügen nicht (BayObLGZ 1981, 110/112; BayObLG MittBayNot 1981, 188 m.Nachw.; Meikel/Imhof/Riedel Grundbuchrecht 6. Aufl. § 18 Anh. Rdnr. 142; KEHE Einl. C 4, 70).
  • OLG München, 26.08.1996 - 26 UF 1080/96

    Auswirkungen der Feststellung der Ehezeit auf Versorgungsausgleich -

    Anders ist es, soweit nicht in die gestalteten Rechtspositionen Dritter, also hier der öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger, eingegriffen wird, es also z.B. um eine Modifizierung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zwischen den Parteien oder um eine Regelung im Zusammenhang mit einer Verpflichtung zur Beitragsentrichtung geht (vgl. Palandt-Diederichsen, BGB , 55. Aufl., Rn 10 zu § 1587o; Plagemann, NJW 1977, S. 844; BayObLG NJW 1981, S. 1519, 1520).
  • LG Köln, 03.03.1981 - 11 T 32/81

    Bestimmtheit einer Hypothekenzinsgleitklausel

    Ihr obliegt dann solange nach § 21 WEG selbst die Verwaltung_ 14. Familienrecht - Vereinbarung über den Versorgungsausgleich nach Rechtskraft des Scheidungsurteils (BayObLG, Besohl. vom 19.3.1981 - BReg 2 Z 76/80 mitgeteilt von Richter am BayObLG Dr. Martin Pfeuffer. München) BGB § 1587 b Abe.
  • KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00

    Zwangshypothek für WEG-Verwalter

    Dabei berechtigen allerdings bloße Zweifel daran, ob die Eintragung mit der materiellen Rechtslage in Einklang stünde, weder zur Zurückweisung des Antrages noch zum Erlass einer Zwischenverfügung (vgl. Senat Rpfleger 1972, 95; BayObLG DNotZ 1981, 750/751 und Rpfleger 1986, 389).
  • BayObLG, 21.09.1982 - BReg. 2 Z 66/82

    Zur pfandfreien Abschreibung bei Eigentümerbriefgrundschulden

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 109/84

    Zur Entbehrlichkeit des Rechtskraftzeugnisses nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

  • OLG Köln, 27.08.1984 - 2 Wx 23/84

    Auflassungsvormerkung für mehrere Berechtigte

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